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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - L 9 SO 152/18 B ER |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.05.2018 - L 9 SO 152/18 B ER (https://dejure.org/2018,64767)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - L 9 SO 152/18 B ER (https://dejure.org/2018,64767)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 30.01.2018 - S 39 SO 558/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - L 9 SO 152/18 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - L 9 SO 152/18
Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12 -, juris Rn. 10, 12). - BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - L 9 SO 152/18
Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am Wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B -, juris Rn. 6; Senat…, Beschluss vom 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 8). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - L 9 SO 152/18
Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am Wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (…vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B -, juris Rn. 6; Senat, Beschluss vom 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 8).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2018 - L 9 SO 397/18
Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Pflege in einer stationären Einrichtung
Die Gesamtumstände sprechen vielmehr dafür, dass die Antragstellerin nicht über weiteres Vermögen verfügt und seit 2017 auch nicht mehr verfügt hat, um die noch offenen Heimkosten zu tragen (vgl. zum Zeitpunkt der Prüfung der Bedürftigkeit Beschluss des Senats vom 30.05.2018 - L 9 SO 152/18 B ER).Die Beigeladene hat hinreichend klar dargelegt, dass sie auf die Räumung der Wohnung nur bei Begleichung der rückständigen Miete verzichten werde (vgl. zu diesem Anknüpfungspunkt Beschluss des Senats vom 30.05.2018 - L 9 SO 152/18 B ER).
Der Senat hat dem Charakter der einstweiligen Anordnung als vorläufige Regelung entsprechend den Zeitraum der Verpflichtung bis zum 28.02.2019 begrenzt (vgl. Beschluss des Senats vom 30.05.2018 - L 9 SO 152/18 B ER).